Brückentag
Datum/Uhrzeit
02.10.2023
ganztägig
Ort
Kindernest
Das Kindernest ist geschlossen
Bitte denken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung daran, dass die Kinder 2 Wochen „Ferien von der Kita“
verdient haben:
Ferien von der Kita: Das Wohl des Kindes sowohl der Aspekt, dass Tageseinrichtungen die Erziehung
in der Familie lediglich unterstützen und ergänzen sollen (KJHG § 22 Abs. 2 Nr.2 SGB VIII), erfordern
es, über „Ferien von der Einrichtung“ zu diskutieren. Daher hat die Vorstandschaft des Kindernest
Eppingen e.V. in Übereinstimmung mit dem pädagogischen Fachpersonal festgelegt, dass jedes Kind
zwei Wochen im Jahr „Ferien von der Kita“ machen soll. Damit sind jedoch nicht die Ferien zwischen