Brückentag

Datum/Uhrzeit
02.10.2023
ganz­tä­gig

Ort
Kin­der­nest


Das Kin­der­nest ist geschlossen

Bit­te den­ken Sie bei Ihrer Urlaubs­pla­nung dar­an, dass die Kin­der 2 Wochen „Feri­en von der Kita“
ver­dient haben:
Feri­en von der Kita: Das Wohl des Kin­des sowohl der Aspekt, dass Tages­ein­rich­tun­gen die Erziehung
in der Fami­lie ledig­lich unter­stüt­zen und ergän­zen sol­len (KJHG § 22 Abs. 2 Nr.2 SGB VIII), erfordern
es, über „Feri­en von der Ein­rich­tung“ zu dis­ku­tie­ren. Daher hat die Vor­stand­schaft des Kindernest
Eppin­gen e.V. in Über­ein­stim­mung mit dem päd­ago­gi­schen Fach­per­so­nal fest­ge­legt, dass jedes Kind
zwei Wochen im Jahr „Feri­en von der Kita“ machen soll. Damit sind jedoch nicht die Feri­en zwischen