Brückentag

Datum/Uhrzeit
02.10.2023
ganztägig

Ort
Kindernest


Das Kindernest ist geschlossen

Bitte denken Sie bei Ihrer Urlaub­s­pla­nung daran, dass die Kinder 2 Wochen „Ferien von der Kita“
ver­di­ent haben:
Ferien von der Kita: Das Wohl des Kindes sowohl der Aspekt, dass Tage­sein­rich­tun­gen die Erziehung
in der Fam­i­lie lediglich unter­stützen und ergänzen sollen (KJHG § 22 Abs. 2 Nr.2 SGB VIII), erfordern
es, über „Ferien von der Ein­rich­tung“ zu disku­tieren. Daher hat die Vor­stand­schaft des Kindernest
Eppin­gen e.V. in Übere­in­stim­mung mit dem päd­a­gogis­chen Fach­per­son­al fest­gelegt, dass jedes Kind
zwei Wochen im Jahr „Ferien von der Kita“ machen soll. Damit sind jedoch nicht die Ferien zwischen